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Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / De-minimis 2024

Das BALM (ehemals BAG) hat beschlossen, dem Förderprogramm De-minimis 2024 einen neuen Namen zu geben, um deutlicher zu kennzeichnen, welche Maßnahmen unterstützt werden. Ab jetzt wird es als „Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit“ bezeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Modalitäten jedoch kaum verändert.

Hier sind die wichtigsten Informationen zu De-minimis 2024 im Überblick:

  • Ab dem 5. Februar können Förderanträge online über das Service-Portal des BALM eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2024.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder ähnliche Vorschriften vorgeschrieben sind.
  • Maßnahmen an Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einem Mindestgewicht von 7,5 t, die am 1. Dezember 2023 im Besitz des antragstellenden Unternehmens waren, sind förderfähig.
  • Pro Fahrzeug werden maximal 2.000 Euro bzw. 80 Prozent des Investitionswerts bezuschusst.
  • Die maximale Förderhöhe für De-minimis 2024 beträgt 33.000 Euro pro Unternehmen.
  • Fahrzeugtelematik kann entweder als fahrzeugbezogene Maßnahme oder als Effizienzsteigerungsmaßnahme gefördert werden. Das gilt auch für Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung der Daten des digitalen Tachographen sowie Software für die Tourenplanung und Optimierung der Routen.
  • Der vollständige Maßnahmenkatalog für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit / De-minimis 2024 kann über folgenden Link auf der BALM-Website heruntergeladen werden: Link zum BALM.

Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen auf der BALM-Website befinden und aktuelle Änderungen möglich sind.

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