Fördermittelberatung (BALM)

BALM „De-minimis“ Umweltschutz und Sicherheit

Fördermittelberatung!

Verschenken Sie kein Geld!

Fördermittel effektiv einsetzen!

Die Antragsstellung für die neue Förderperiode beginnt am 5. Februar 2024.

Ab diesem Jahr wird diese unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt.

Unsere Fördermittel-Beratung für Förderungen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt Sie dabei, finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zu erhalten. Mit unserem fundierten Wissen über verschiedene Förderprogramme und -quellen helfen wir Ihnen, die richtigen Fördermittel für Ihr Vorhaben zu identifizieren und den Antragsprozess erfolgreich zu bewältigen.

Unser erfahrenes Team von Experten analysiert Ihre individuellen Bedürfnisse und Projektdetails, um maßgeschneiderte Förderstrategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Förderprogramme, der Erstellung von Antragsunterlagen und der Optimierung Ihres Antrags, um die bestmöglichen Chancen auf Fördermittelzuweisung zu gewährleisten.

Bei der Fördermittelberatung BALM stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Identifizierung und Beantragung von Fördermitteln, sondern unterstützen Sie auch bei der Projektplanung, -steuerung und -überwachung, um sicherzustellen, dass Ihre Ziele erreicht werden und die Fördergelder effektiv eingesetzt werden.

Wir beraten Sie dabei die Fördermittel (Umweltschutz und Sicherheit / De-minimis), für ihren Fuhrpark mit schweren Nutzfahrzeugen, optimal auszuschöpfen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz- und Sicherheit / De-miminis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (größer 7,5t zGG) Fördermittel zur Verfügung. Die Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt können durchgeführt werden.

Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt für Güterverkehr nicht begonnen werden!

Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2024!

Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen der jeweiligen Förderperiode.

Quelle: www.bag.bund.de

Die aktuellen Richtlinien für die Förderperiode 2024 erhalten Sie über den nachfolgenden LINK ZU BALM

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